Gemeinde Hagenbüchach für den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Sandgruben“.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Sandgruben“ gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans für das Gebiet „Sandgruben“, Fl.-Nrn. 195 und 195/1, Gmkg. Hagenbüchach (Lageplan mit eingetragenem Planungsbereich siehe auch unter der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses) und die Begründung mit Grünordnungsplan liegen bei der Gemeinde Hagenbüchach, Bürgerbüro, Schulstr. 11, 91469 Hagenbüchach (Montag – Donnerstag 9:00 – 11:00 Uhr, Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr) und bei der Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf, Bürgerbüro, Hugenottenplatz 8, 91489 Wilhelmsdorf (Montag – Freitag 9:00 – 11:00 Uhr, Montag 14:00 – 18:00 Uhr) in der Zeit

vom 27.10. bis 27.11.2020

öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die zur Begründung zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e
(DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hagenbüchach, 26.10.2020

David Schneider
Erster Bürgermeister

1_Gegliedertes Mischgebiet_Begründung_20_10_07
2_Beb-Plan Sandgrube_20_10_07
3_ Umweltbericht BBP Sandgruben – Kopie
4 Schalltechnisches Gutachten