Bauleitplanung: 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan
Erneute Auslegung des Planentwurfs gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB
Der Gemeinderat Wilhelmsdorf hat im Januar 2017 beschlossen, ein Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan einzuleiten, weil
- die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen weitgehend aufgebraucht oder nicht verfügbar sind,
- Bedarf an neuen Wohnungen und anhaltende Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken besteht,
- alternative Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich und zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gefunden und festgesetzt werden müssen.
Die geplanten Änderungsbereiche sind dem unten angefügten Lageplan zu entnehmen.
Nach der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 hat der Gemeinderat am 08.06.2018 beschlossen, den Entwurf des Bauleitplans vom 19.10.2017 zu ändern und erneut auszulegen.
Im vorliegenden 2. Entwurf ist gemäß § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) „die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen“ dargestellt. Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind in einem Landschaftsplan dargestellt, der in den Entwurf des Flächennutzungsplans integriert ist.
Der 2. Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 08.06.2018 sowie die wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen
von Dienstag, 07. August 2018, bis Freitag, 07. September 2018,
öffentlich im Rathaus der Gemeinde Wilhelmsdorf aus (Adresse: Hugenottenplatz 8 in 91489 Wilhelmsdorf). Er kann während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr und Montag von 14:00 bis 18:00 Uhr), eingesehen werden.
Hinweis: am Montag, 20.08.2018 bleibt das Rathaus nachmittags geschlossen.
Während der Dienststunden stehen die Mitarbeiter des Bauamtes für Informationen zur Verfügung.
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Entwurf des Umweltberichts dargestellt sind. Dieser stellt einen gesonderten Teil der Begründung zum zweiten Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan dar.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen zur Einsichtnahme aus:
- Entwurf der Planzeichnung (P) zur 5. Änderung des FNP/LP,
- Entwurf der Begründung (BG) zur Änderung des FNP/LP,
- Entwurf des Umweltberichts (UB) zur Änderung des FNP/ LP (Kapitel 8 der Begründung),
- Unterlagen zum Ökoflächenkataster / Ökokonto (ÖK) der Gemeinde Wilhelmsdorf, Entwurf vom 19.10.2017, Anlage 1 zur BG,
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP 1) zur geplanten Wohngebietsbebauung im Bereich „Kaisersberg“ Wilhelmsdorf, Anlage 2 zur BG
- Schalltechnische Untersuchung zur möglichen Annäherung der Wohnbaunutzung an bestehende Gewerbeflächen (SchU 1), Anlage 3 zur BG,
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP 2) für das geplante Wohngebiet „Beethovenstraße“, Anlage 4 zur BG,
- Artenschutzrechtliche Voreinschätzung für ein geplantes Wohnbaugebiet im Bereich Gartenstraße, Gemeinde Wilhelmsdorf (saP 3), Anlage 5 zur BG,
- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung (saP 4) zur geplanten Wohngebietsbebauung im Bereich „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“, Anlage 6 zur BG,
- Schalltechnische Untersuchungen zur Holzverarbeitung auf benachbarten Grundstücken des Bebauungsplans Nr. 15 „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ BA I“ (SchU 2), Anlage 7 zur BG,
- Eingegangene Stellungnahmen (ST) aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB (Auszug aus den Sitzungsniederschriften des Gemeinderates Wilhelmsdorf vom 12.05.2017 und 08.06.2018).
Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themen:
Übergeordneten Vorgaben
- Vorgaben der Landes- und Regionalplanung (Landesentwicklungsprogramm Bayern, Regionalplan RP 8 des Planungsverbandes Westmittelfranken – BG, UB sowie ST des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken und der Regierung von Mittelfranken/Höhere Landesplanungsbehörde,
- Aussagen zum Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für den Landkreis Neustadt – Aisch, zur Lage des Plangebiets im Naturraum sowie zu naturschutzfachlichen Zielen –UB,
- Aussagen zu Flächen der Amtlichen Biotopkartierung und zum Artenschutz – BG, UB, ÖK sowie ST des Landratsamtes NEA,
- landschaftsplanerische Zielvorgaben aus dem wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan – P, BG, UB, ST des Landratsamtes NEA, des BUND und Bürger,
- landschaftsplanerische Zielvorgaben aus dem gemeindlichen Ökokonto – P, BG, UB, ÖK und ST des BUND und des Landratsamtes NEA,
- Zielvorgaben zum Boden-, Gewässer- und Hochwasserschutz – P, BG, UB, ST des BUND, des Landratsamtes NEA, des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach und Bürger,
- Zielvorgaben zum Denkmalschutz – P, BG, UB, ST des BLfD,
- Aussagen zu Schutzgebieten nach BNatSchG – P, BG, UB, ÖK,
- Aussagen zu landschaftpflegerischen Zielen des Flurbereinigungsplans für die Teilnehmergemeinschaft Wilhelmsdorf – P, BG, UB, ÖK und ST des Landratsamtes NEA.
Schutzgut Flora, Fauna, Biodiversität
- Aussagen zu potentiell und real vorkommenden Arten, zur Lebensraumqualität, zum Biotopverbund und zu den Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderungen und Bauflächendarstellungen auf kartierte Tierarten nach Artenschutzkartierung und ABSP – BG, UB, saP 1, saP 2, saP 3, sap 4 und ST des Landratsamtes NEA, des BUND und Bürger
- Aussagen zur vorhandenen Vegetation und Landnutzung – BG, UB, saP 1, saP 2, saP 3, sap 4 und ST des BUND, des Landratsamtes NEA und Bürger,
- Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Flora, Fauna, die vorhandene Vegetation und auf die landwirtschaftliche Nutzung – BG, UB, saP 1, saP 2, saP 3, saP 4 und ST des BUND, des Landratsamtes NEA und Bürger,
- Aussagen zu geplanten Bepflanzungen und Begrünungsmaßnahmen in der Landschaft, in den Siedlungsbereichen und an den Ortsrändern – P, BG, UB, ÖK, saP 1, saP 2, saP 3, sap 4 und ST des des AELF, des BUND und des Landratsamtes NEA.
Schutzgut Boden
- Aussagen zu Geologie und Böden, Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen – P, BG, UB und ST des BUND, des Landratsamtes NEA und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach,
- Aussagen zur bestehenden Flächennutzung, u.a. zu land- und forstwirtschaftlicher Nutzung – BG, UB, saP 1, saP 2, saP 3, sap 4 und ST des AELF, des Bayerischen Bauernverbandes, des BUND, des Landratsamtes NEA, des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken, der Regierung von Mittelfranken und Bürger,
- Aussagen zur geplanten baulichen Nutzung und zu deren Auswirkungen sowie zu Möglichkeiten der Innenentwicklung – P, BG, UB und ST des BUND, des Landratsamtes NEA, des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken, der Regierung von Mittelfranken und Bürger.
Schutzgut Wasser
- Aussagen zum Wasserhaushalt, zu Wasserschutzgebieten, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten der Wasserversorgung, Überschwemmungsgebieten, wassersensiblen Bereichen, Oberflächengewässern, Grundwasser und zur Bewertung der Planungsauswirkungen
– P, BG, UB und ST des Landratsamtes NEA, des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach und Bürger, - Aussagen zur bestehenden und geplanten Versorgung mit Trink-, Brauch- und Löschwasser, zur Regelung der Entsorgung von Ab- und Niederschlagswasser sowie zu wasserrechtlichen Genehmigungen– P, BG, UB, und ST des Landratsamtes NEA, der Fernwasserversorgung Franken, des Kreisbrandrats und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach.
Schutzgut Klima & Luft
- Aussagen zu Kaltluftabflussbahnen, Schadstoffimmissionen und Bewertung / Auswirkungen der Planung – BG, UB,
- Aussagen zum Klimaschutz – BG, UB.
Schutzgut Landschaftsbild
- Aussagen zum bestehenden Landschafts- und Ortsbild – BG, UB, ST des BUND, des Landratsamtes NEA und Bürger,
- Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Nutzungen auf das Landschaftsbild – P, BG, UB, ST des BUND, des Landratsamtes NEA, der Regierung von Mittelfranken und Bürger.
Schutzgut Mensch und Gesundheit
- Aussagen zu vorhandenen Emissionen und Immissionen (v.a. Lärm- und Geruchsbelastungen) – BG, UB, SchU 1, SchU 2 und ST des AELF, des Bayerischen Bauernverbandes, des BUND, des Landratsamtes NEA, der Regierung von Mittelfranken und Bürger,
- Aussagen zu evtl. erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Schall- und Geruchsemissionen – P, BG, UB, SchU 1, SchU 2 und ST des Landratsamtes NEA und Bürger,
- Aussagen zur Erholungsnutzung, zu Wander- und Radwegen, zu Planungen für die Erholungsnutzung und zu Auswirkungen der Planung bzgl. der Erholung – BG, UB und ST des BUND und Bürger.
Schutzgut Kultur & Sachgüter
- Aussagen zu Bodendenkmälern und Baudenkmälern im Plangebiet und zur Bewertung der Planungsauswirkungen – P, BG, UB und ST des BLfD,
- Aussagen zu vorhandenen Infrastruktureinrichtungen und Auswirkungen der Planung auf z.B. den Bauzustand der Blumenstraße – P, BG und ST Bürger.
Sonstige umweltrelevante Informationen
- Beschreibung der natürlichen Grundlagen, des Landschaftsbildes und der Nutzungen im Landschaftsraum – BG,
- Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands der einzelnen Schutzgüter – UB,
- Bewertung der Auswirkungen der geplanten Flächennutzungen auf die einzelnen Schutzgüter getrennt nach Bauflächen – UB,
- Darlegung von Wechselwirkungen – UB,
- Prognose der Auswirkungen bei Nichtdurchführung der Planung, Beschreibung von in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten – UB,
- Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung, Minderung, Ausgleich und Ersatz – P, BG, UB, ÖK, saP 1, saP 2, saP 3, sap 4 und ST des BUND und des Landratsamtes NEA,
- Überschlägige Ermittlung des erforderlichen Kompensationsflächenbedarf – BG
- Darstellen geeigneter Flächen und Maßnahmen für Ausgleich und Ersatz – P, BG, UB, ÖK, saP 1, saP 2, saP 3, sap 4 und ST des BUND und des Landratsamtes NEA,
- Hinweise auf Ökokonto und Ökoflächenkatasters – P, BG, UB, ÖK, und ST des BUND und des Landratsamtes NEA.
Allen Personen ist die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der ausgelegten Unterlagen gegeben. Während der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich Freitag, den 07. September 2018, können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Aus der 2. Juni-Sitzung des Gemeinderates 2018
Aus der 2. Juni-Sitzung des Gemeinderates
Änderung des Bebauungsplanes
Im 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Brunner Wegfeld – Blumenstraße“ war ursprünglich im östlichen Bereich eine Zeile für Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Diese soll jetzt auf Anregung von Bürgermeister Rüdiger Probst wegen befürchteter Emissionen aus einer in der Nähe befindlichen Hackschnitzelverarbeitung herausgenommen und als so genannte ökologische Ausgleichsfläche festgesetzt werden. Damit verringern sich die möglichen Bauplätze in diesem Gebiet ein weiteres Mal. Der geänderte Entwurf wird jetzt erneut öffentlich ausgelegt.
Finanzielles
Die Jahresrechnung der Gemeinde für das Kalenderjahr 2017 ist fertig gestellt und wurde vom Gemeinderat der örtlichen Rechnungsprüfung, also dem Rechnungsprüfungsausschuss, zur Begutachtung übertragen. Unabweisbare über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden vom Gemeinderat genehmigt.
Regionalplan abgelehnt
In den Plänen sind nach Maßgabe des Landesentwicklungsplanes „Grünzüge“ zur regionalen Gliederung und als zusätzliche Schutzzonen vorgesehen, die gesichert und von Bebauung freizuhalten sind. Diese sollen u.a. „zur Versorgung der Region Nürnberg mit Frischluft“ eingerichtet werden. Der Gemeinderat hat dagegen Einwände erhoben. Damit sollen negative Auswirkungen auf später eventuell notwendige Umbauten oder Ergänzungen der Kläranlage verhindert werden. Selbst wenn jetzt von Bestandsschutz gesprochen wird, könne nicht ausgeschlossen werden, dass später nicht doch Auflagen gemacht werden.
Klärschlamm sicher entsorgen
Der Gemeinderat hat beschlossen, gegenüber dem Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg eine Absichtserklärung abzugeben, den Klärschlamm dort entsorgen zu lassen, sobald die noch zu errichtenden Verwertungsanlage in Betrieb ist. Diese Absichtserklärung begründet keine rechtlichen Verpflichtungen, sichert der Gemeinde aber eine auch künftig ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung.
Eichenprozessionsspinner unterwegs
Die als Schädling geltende Schmetterlingsart wurde auch im Gemeindegebiet gesichtet. Die feinen Brennhaare der Raupe können bei Menschen heftige allergische Reaktionen hervorrufen. Bürgermeister Rüdiger Probst rief deshalb die Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu auf, im Umfeld von Eichen besonders vorsichtig zu sein bzw. diese zu meiden.
pm


