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Aktuelles2020-01-13T19:10:26+01:00

Hier finden Sie Aktuelles & Neuigkeiten aus den Gemeinden.

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502.2021

Vom Grundstückseigentümer zum Naturschützer

5. Februar 2021|Kategorien: Allgemein|

Jedes Bauvorhaben, welches einen erheblichen Eingriff in die Natur und Landschaft mit sich bringt, muss, sofern die negativen Auswirkungen nicht vermieden werden können, ausgeglichen, bzw. kompensiert werden. So werden aus ökologisch wenig wertvollen Flächen sinnvolle und nützliche Habitate für Flora und Fauna. Aus einer Mais-Monokultur wird beispielsweise eine Streuobstwiese mit einheimischen Krautpflanzen, aus einem Fichtenforst ein extensiv genutzter Mischwald mit Höhlenbäumen und Blühstreifen fördern die Diversität auf unseren landwirtschaftlichen Flächen. So wird ganz nebenbei auch das Landschaftsbild der Franken gefördert und erhalten.
Der Bedarf an solchen Ausgleichsflächen, um den Anforderung des Natur- und Landschaftsschutzes nach zu kommen, ist Seitens der Kommunen, Gemeinden und Städten groß und wächst zusehends. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden und dabei nicht nur auf kommunal begrenzte Ressourcen zurückgreifen zu können, wurde der Verein für interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken (IKoMBe) gegründet.
Der Verein ist die erste Adresse, an die sich Grundstückseigentümer, Landwirte und Privatleute wenden können, wenn sie ungenutzte Flächen für den Naturschutz bereitstellen wollen und einen Beitrag zum Erhalt der heimischen Biodiversität leisten möchten. Ob verkaufen, verpachten oder das eröffnen eines lukrativen Ökokontos, die Möglichkeiten und Konzepte dafür sind vielfältig. Die neue Homepage des IKoMBe e.V. www.kompensationsmanagement.de gibt erste Antworten auf verschiedene Fragen, erklärt die Aufgabe und Struktur des Vereins und hält ein Kontaktformular für alle Interessierten bereit, die sich unverbindlich über Möglichkeiten informieren möchten oder Fragen rund um das Thema Kompensationsmanagement haben.

Direkte Ansprechpartner in der Gemeinde Wilhelmsdorf ist Rüdiger Probst, 1. Bürgermeister.
In der Gemeinde Hagenbüchach David Schneider, 1. Bürgermeister (2. Vorsitzender IKoMBe)

302.2021

Sitzung des Gemeinderates Hagenbüchach

3. Februar 2021|Kategorien: Gemeinderat, Hagenbüchach|

Am Mittwoch, 10. Februar 2021, findet im Feuerwehrkeller (Schulstraße 15, Hagenbüchach) eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Hagenbüchach statt.

Beginn: 19.00 Uhr

Hierzu wird herzlich eingeladen.

Tagesordnung:
öffentlicher Teil

1. Protokollarien
2. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 „Sandgruben“
3. Errichten einer Terrassenüberdachung auf der Fl.-Nr. 88/11, Gmkg. Hagenbüchach
4. Zustand der Dorfstraße in Trübenbronn
5. Kommunale Allianz Aurach Zenn;
hier: Anmeldung zum Regionalbudget 2021
6. Bericht des Bürgermeisters
7. Sonstiges, Wünsche und Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

David Schneider
Erster Bürgermeister

Aufgrund der Corona-Pandemie und des aktuellen Lockdowns ist folgendes zu beachten: Wenn Sie der Sitzung als Zuschauer beiwohnen möchten, bitten wir Sie, sich vorher bei der Gemeinde Hagenbüchach anzumelden, Tel.: 09101/7418. Wir müssen sicherstellen, dass die Abstände eingehalten werden und können somit nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern zulassen!
Das Betreten und Verlassen des Feuerwehrkellers ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.

2101.2021

Verteilung von FFP2-Masken für pflegende Angehörige

21. Januar 2021|Kategorien: Corona, Informationen|

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) stellt pflegenden Angehörigen FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.

Die Hauptpflegeperson kann die Schutzmasken (max. drei Stück) bei der Wohnsitzgemeinde der/des Pflegebedürftigen abholen.
Bitte bringen Sie zur Abholung folgendes mit:
– das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
– Ihren Personalausweis.

Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung:
Gemeinde Wilhelmsdorf, Tel.: 09104 / 82629-0
Gemeinde Hagenbüchach, Tel.: 09101 / 7418

1801.2021

Sitzung des Gemeinderates Wilhelmsdorf

18. Januar 2021|Kategorien: Gemeinderat, Wilhelmsdorf|

Am Mittwoch, 3. Februar 2021, findet um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Wilhelmsdorf eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wilhelmsdorf statt.

Hierzu wird herzlich eingeladen.

Allgemeiner Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie und des aktuellen Lockdowns ist folgendes zu beachten: Wenn Sie der Sitzung als Zuschauer beiwohnen möchten, bitten wir Sie, sich vorher bei der Gemeinde Wilhelmsdorf, Tel.-Nr. (09104) 82 62 90 anzumelden. Wir müssen sicherstellen, dass die Abstände eingehalten werden und können somit nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauern zulassen.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte ab 29.01.2021 dem Aushang am Rathaus.

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger Probst
Erster Bürgermeister

801.2021

8. Januar 2021|Kategorien: Corona, Hagenbüchach, Kita Sternenstaub|

Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie sind alle gut im neuen Jahr angekommen und wir möchten Ihnen allen ein gesundes Jahr 2021 wünschen.

Wie wir alle schon im Dezember befürchtet haben, können wir auch im Januar nicht zum „Normalbetrieb“ zurückkehren.
Wie Sie bestimmt schon aus der Presse entnommen haben, wird der aktuelle Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Für uns heißt das, unsere Kita Sternenstaub bleibt weiterhin geschlossen, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Die Regelungen, die bereits seit 16. Dezember 2020 gelten bleiben unverändert.

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
• Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen (allg. Informationen zur Kindertagesbetreuung des Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Stand 07.01.2021).

Auch uns als Einrichtung ist bewusst, dass diese Maßnahme für Sie als Familie eine große Herausforderung und ein Kraftakt ist. Wir möchten uns bei Ihnen bedanken, für Ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Angebot der Notbetreuung vor Weihnachten, und wissen, dass Sie dies auch weiterhin so handhaben werden.

Noch ein paar Infos zur Notbetreuung:
– Die Öffnungszeiten ändern sich erstmal nicht
– Mittagessen: Der Caterer liefert ab fünf Portionen, bitte buchen Sie zuverlässig Essen für Ihr Kind.
– Ab Montagmittag können Sie sich in Ihrer Gruppe in eine Liste eintragen, an welchen Tagen Sie die Notbetreuung benötigen, damit können wir besser planen.
– Bei Fragen geben wir gerne Auskunft, beste Zeit dafür, ab 8.00 Uhr.

Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung (allg. Informationen zur Kindertagesbetreuung des Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Stand 07.01.2021).

Bleiben Sie gesund!
Herzliche Grüße und auf ein baldiges Wiedersehen
Ihr Team der Kita STERNENSTAUB

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