Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich, die von Bürgerinnen und Bürgern z. B. bei einem Wohnungswechsel zu beachten sind.
Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können hier abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zur Abholung bereit.
Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Aus dem Gemeinderat September 2015
Im Hinblick auf die notwendige Sanierung der zum Teil 60 Jahre alten Wasserleitungen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen die entstehenden Kosten über eine Gebührenerhöhung zu finanzieren und damit auf Anwohnerbeiträge zu verzichten. Bürgermeister Werner Friedrich war sich mit den Gemeinderäten einig: „Das ist insgesamt gerechter und vermeidet doch relativ hohe Einmalzahlungen der Anlieger“. Die damit zusammenhängenden Beschlüsse wie Aufnahme in den Nachtragshaushalt und Erlass einer entsprechenden Satzung fanden dann ebenfalls Zustimmung im Gremium.
Bereits früher hatte der Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, welcher jetzt konkretisiert wurde. Nachdem der Wasserpreis über viele Jahre hinweg stabil gewesen sei, erhöht sich dieser ab 1. Oktober um 25 Cent auf dann 2,12 Euro pro Kubikmeter. „Diese moderate Erhöhung ist auf der Grundlage eines bereits vereinbarten festen und niedrigen Zinssatzes auf die Dauer von dreißig Jahren kalkuliert“, so Friedrich. Insgesamt rechnet die Gemeinde mit einem Ausgabenvolumen von 500.000 Euro in den nächsten beiden Jahren, womit dann etwa die Hälfte aller Alt-Leitungen erneuert wäre.
Zustimmung fand auch das eingeleitete Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Mozartstraße bis hin zur Bergstraße, welcher in zwei Abschnitten erfolgen soll und mit Geldern aus der Städtebauförderung unterstützt wird.
Bürgermeister Friedrich berichtete dem Ratsgremium über die stattgefundene Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des Straßen- und Gehwegbereiches in der Bergstraße und angrenzenden Straßen. Demnach hätten sich nahezu alle unmittelbar beteiligten Bürgerinnen und Bürger im proppenvollen Sitzungssaal eingefunden. Für Werner Friedrich ist „die Neugestaltung des Verkehrsraumes in der Bergstraße aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse sehr anspruchsvoll“. Zu einem erfolgreichen Abschluss sei aber „die Kompromissbereitschaft der direkt betroffenen Anlieger notwendig“.
Die dramatisch steigende Ankunft von Kriegsflüchtlingen und Migranten werde nach Ansicht des Gemeindeoberhauptes „alle in Deutschland noch gewaltig fordern“. Auch wenn die Gemeinde aufgrund fehlender Mobilitätsbedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen ungeeignet sei, wurden die Bürgerinnen und Bürger bereits öffentlich dazu aufgefordert, geeigneten Wohnraum zu melden.
Zu Beginn der Sitzung hatte Bürgermeister Werner Friedrich zu Ehren des plötzlich verstorbenen Friedrich Schönleben eine Gedenkminute eingelegt. Dabei würdigte er dessen Leistungen als Siebener über viele Jahrzehnte hinweg und sein Engagement in und für die Gemeinde.
Zugtaufe in Hagenbüchach
Am Samstag, 19. September 2015 feiert Hagenbüchach Zugtaufe eines Regionalzuges auf den Namen Hagenbüchach
sowie
Fahnenweihe der FFW Hagenbüchach und 120-Jahre FFW-Hagenbüchach
Ein Regionalzug wird auf Gleis 1 in Neustadt a. d. Aisch um 18.00 Uhr durch Staatsminister Joahim Herrmann auf den Namen „Hagenbüchach“ getauft.
Der Zug Hagenbüchach trifft um 18.54 Uhr am Bahnhof in Hagenbüchach ein.
Eine Blaskapelle empfängt den Zug zur Einfahrt in SEINEM HEIMATBAHNHOF.
Im Anschluss kann das schon fast renovierte Bahnhofsgebäude mit Cafe besichtigt werden.
Die Feierlichkeiten zur 120-Jahrfeier der FFW Hagenbüchach mit Weihe der neuen Fahne setzen sich um 19.30 Uhr am Bauhof, Teichweg, fort.
Festredner ist der Bayer. Innenminister Joachim Herrmann.
Es spielen die Feuerwehrkapelle Dürrnbuch und DJ Robin & Siggi.
Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt.
Herzliche Einladung zu beiden Veranstaltungen!
Kinotour der N-ERGIE in Hagenbüchach – Freilichtkino
Der Platz vor dem Rathaus in Hagenbüchach verwandelt sich am Samstag, 5. September 2015 in einen Freilicht-Kinosaal. Die N-ERGIE zeigt dort im Rahmen ihrerKinotour die Komödie „Monsieur Claude und seine Töchter“.
Kinotour der N-ERGIE in Hagenbüchach
N-ERGIE Kinotour 2015 Freilichtkino in Hagenbüchach Einnahmen kommen der Jugendarbeit zugute.




