Baugebiete, Feuerwehr und Haushalt als zentrale Themen im Gemeinderat

Die Entwicklung der Gemeinde stand im Mittelpunkt der April-Sitzung des Gemeinderats. Das Gremium befasste sich u.a. mit der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans. Die Unterlagen wurden veröffentlicht, so dass Behörden, Verbände, aber auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit hatten, Einwände zu erheben bzw. Vorschläge einzubringen.

So umfasst der Flächennutzungsplan den nächsten Bauabschnitt „Hausäcker II“ sowie ein freies Gelände in der Schulstraße und ermöglicht auch die Teilung der Grundstücke zwischen Siedlerstraße und Grundweg, so dass diese am Grundweg ebenfalls bebaut werden können. Daneben soll westlich des Sportplatzes ein Mischgebiet entstehen. Der zugehörige Bebauungsplan wiederum macht bereits erste Vorgaben zur Ausgestaltung der Grundstücke. „Es sind relativ wenige Einwände bei der Gemeinde eingegangen“, berichtete Bürgermeister David Schneider. So wurde beispielsweise der Schallschutz am Grundweg zur Bahnlinie betont, die Zahl der in den Grundstücken zu pflanzenden Bäume hinterfragt und ein Durchfahrverbot von der Hardt- in die Hochstraße gefordert. Eine Verbindung soll nun nach Ansicht des Gemeinderats zwar vorgesehen, aber für den Kraftfahrverkehr gesperrt werden. „Dadurch wäre dann sichergestellt, dass Fußgänger und Radfahrer auf die Hochstraße wechseln können“, gab der Bürgermeister zu bedenken. „Dann könnten beispielsweise Eltern den Weg nutzen, um ihre Kinder zum Kindergarten zu bringen.“
Außerdem werden für die Gebiete „Grundweg“ und „Schulstraße“ sogenannte „SAP-Gutachten“, also eine „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ notwendig. „Dadurch verzögert sich leider der Zeitpunkt, ab dem ein Baubeginn denkbar ist“, bedauerte Schneider. Denn die SAP-Gutachten können erst im Herbst in Auftrag gegeben werden. Die Einwendungen wurden in die Pläne eingearbeitet, so dass diese nun noch einmal ausgelegt werden können.

Das zweite große Thema war der Jahreshaushalt 2015. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde beauftragt, die Unterlagen des Haushalts zu prüfen. Außerdem wurden die sogenannten überplanmäßigen Ausgaben behandelt. Diese entstehen, wenn der eigentliche Haushaltsansatz überschritten wird. Das ist beispielsweise regelmäßig dann der Fall, wenn im Laufe des Jahres neue Projekte angegangen werden, mit denen zu Jahresbeginn noch nicht gerechnet werden konnte. „So haben wir für die Feuerwehr eine Rettungsschere und einen Spreizer gekauft. Beides war im Haushaltsplan nicht vorgesehen“, erinnerte Schneider. Auch die Einstellung weiterer Mitarbeiterinnen für den Kindergarten wurde erst im Mai mit der Umsetzung des Kita-Konzepts vom Gemeinderat beschlossen. „Auch wenn immer ein Beschluss des Gemeinderats gefasst wurde, müssen wir am Ende des Rechnungsjahres die außerplanmäßigen Ausgaben erneut behandeln.“ Die Alternative, stattdessen in jeder Sitzung einen Nachtragshaushalt zu beschließen, hat der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr als zu bürokratisch verworfen. Unerwartete Einnahmen oder Minderausgaben werden im übrigen nicht behandelt. Wird ein Haushaltsposten überzogen, bedeutet das also nicht unbedingt, dass sich die Gemeinde verschuldet.

Die Feuerwehr befüllt auf Wunsch bei Grundstückseigentümern den Pool im Garten. Um diese Leistungen abrechnen zu können, wurde die Feuerwehr-Satzung angepasst. Die FFW-Kameraden sind hierzu in der Regel nämlich ohne Fahrzeug ausgerückt, so dass eine Abrechnung formell erschwert war. Zukünftig werden 20 EUR je eingesetzten FFW-Kamerad und angefangener Stunde sowie 5 EUR für den notwendigen Schlauch in Rechnung gestellt. Das benötigte Wasser wird wie bisher gesondert nach benötigter Menge abrechnet.

Matthias Kilian wurde zudem zum Behindertenbeauftragten der Gemeinde bestellt. Er ist nun nicht nur spezieller Beauftragter, sondern soll auch die Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen überwachen und Möglichkeiten vorschlagen, wie die Belange von behinderten Menschen noch besser berücksichtigt werden können.

Schließlich erhöhte der Gemeinderat die bei der Fernwasserversorgung Franken (FWF) bestellte monatliche Höchstmenge an Trinkwasser. Diese lag bislang bei 6.160 m³ und wurde bereits vor mehreren Legislaturperioden festgelegt. Zwischenzeitlich ist die Gemeinde jedoch deutlich gewachsen (z.B. Baugebiete Schildwiese, Haselnüßgärten, Hausäcker), außerdem wurden die Sommer deutlich heißer. So wurde die Höchstmenge im letzten Jahr in vier Monaten überschritten, so dass Vertragsstrafen von rund 6.000 EUR anfielen. Nachdem die FWF kürzlich die einmaligen Gebühren für eine Änderung der monatlichen Höchstmenge deutlich von rund 6 EUR je m³ auf gerade einmal 0,65 EUR je m³ gesenkt hatte, beschloss der Gemeinderat, diese auf 7.500 m³ je Monat zu erhöhen.

Die nächste Sitzung des Gemeinderats wird voraussichtlich erst am Donnerstag, 12. Mai, stattfinden. Dann sollen insbesondere die Möglichkeiten vorgestellt werden, mit denen die Kläranlage ertüchtigt werden kann. Zwar liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für 1.500 EW bis 2032 vor. Allerdings müssen Maßnahmen zur Nitrifizierung und Denitrifizierung getroffen, sowie ein Vorbecken und ein neuer Rechen eingebaut werden. Die Gemeinde hat bereits 2012 begonnen, für diese Maßnahmen finanzielle Rücklagen zu bilden.