Hinweis für Wähler:
Wähler, die auf Ihrem Briefwahlantrag kein Kreuz bei der Stichwahl gesetzt haben, müssen für die Stichwahl gesondert Briefwahl beantragen oder zum Wählen ins Wahllokal gehen. Wer Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat, hat die Wahlunterlagen bereits erhalten.
Die Wahlbenachrichtigungen der Landratswahl behalten ihre Gültigkeit und sind bei der Stichwahl im Wahllokal vorzuzeigen.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung mehr haben, müssen Sie sich in Ihrem Wahllokal entsprechend ausweisen.