Liebe Kinder, liebe Eltern,
leider ist die Inzidenz im Landkreis wieder über 100 gestiegen. Dies bedeutet für uns, dass wir ab Montag, 01.03.2021 wieder in die Notbetreuung wechseln.
Wieder appellieren wir an Sie, dass Sie weiterhin verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgehen.
Die Regelungen, die bereits seit 16. Dezember 2020 gelten bleiben unverändert.

Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:
• Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Über die Dauer der Notbetreuung wissen wir noch nicht Bescheid.
Viele Grüße
Ihr Sternenstaubteam

Öffentliche Bekanntmachung Schulen und Kitas

Pressemitteilung