Patenschaften für eine gemeindeeigene Grünfläche
Sie möchten ein gemeindeeigenes Beet oder eine Grünfläche vor Ihrer Haustür ehrenamtlich hegen und pflegen und damit Verantwortung für das Ortsbild übernehmen?
Dann sind Sie hier richtig! Wir suchen engagierte Bürgerinnen und Bürger, die eine Patenschaft für ein Baumbeet oder eine Grünfläche in unserer Gemeinde übernehmen.
Als Grünflächenpate können Sie
– die Pflege von kleinen Beeten oder Grünflächen übernehmen
– Blumen pflanzen
– Unkraut, Müll oder Laub entfernen
– auf Wegen/Straßen überstehende Pflanzen beschneiden
– das Beet/den Baum bei Bedarf bewässern
– die Baumbefestigung auf Funktion und Vollständigkeit testen
– Kontakt zur Gemeinde aufnehmen, falls Sie Beschädigungen oder Krankheiten an Bäumen oder Sträuchern feststellen sollen.
Wir würden uns sehr über Ihre Mithilfe freuen und beantworten gern Ihre Fragen!
Wenden Sie sich an Herrn Rüdiger Probst, Tel.: 09104 / 82629-0
Mehrwertsteuersenkung und deren Auswirkung auf die Verwaltung
Untenstehend finden Sie Informationen dazu, wie sich die Mehrwertsteuersenkung, welche durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, auf die Verwaltung auswirkt.
Von Bundestag und Bundesrat wurde die vorübergehende Absenkung des Umsatzsteuersatzes für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 30.06.2020 hierzu noch genauere Regelungen bekanntgegeben, wie die unterschiedlichen Sachverhalte steuerlich zu behandeln sind.
Das Schreiben vom 30.06.2020 finden Sie anbei.
Bei Randziffer 35 auf Seite 19 sind zum Beispiel geregelt, dass für die Lieferung von Wasser (oder auch Strom-, Gas-, Kälte- und Wärmelieferung) nicht nur Leistungen im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.20 begünstigt werden, sondern dass bei diesen Lieferungen bzw. sonstigen Leistungen das Ende des Abrechnungszeitraums entscheidend ist. Wenn das Ende des Abrechnungszeitraums zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2020 liegt, dann ist die komplette Abrechnung über diesen Zeitraum begünstigt. Für die Wasserversorgung zum Beispiel endet der Abrechnungszeitraum zum 30.09.2020. Daher gilt für den kompletten Lieferzeitraum vom 01.10.2019 – 30.09.2020 der vergünstigte Mehrwertsteuersatz von 5 %.
Es ist keine Zwischenablesung des Zählers erforderlich.
Ihre geleisteten Vorauszahlungen werden berücksichtigt und im Rahmen der Endablesung ausgeglichen.
