Kommunale Allianz Aurach-Zenn
Kommunale Allianz Aurach-Zenn
Standortbestimmung und Projektstrategie
Erste und zweite Bürgermeister beraten in der Schule der Dorf- und Flurentwicklung Klosterlangheim – Sieben Gemeinden ziehen an einem Strang
Viereinhalb Jahre nach der Verabschiedung des „Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts“ (ILEK) zog die Kommunale Allianz Aurach-Zenn auf einer Klausurtagung am 13./14. Oktober 2015 eine Zwischenbilanz des bisher Erreichten und beriet über die Projektstrategie und Maßnahmeplanung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode im Jahr 2020.
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken (ALE) hatte den Anstoß zur 2009 erfolgten Gründung der kommunalen Allianz im südlichen und südöstlichen Teil des Landkreises gegeben und anschließend das ILEK mit finanzieller Förderung auf den Weg gebracht. Seither begleitet das ALE die sieben Mitgliedskommunen Emskirchen, Hagenbüchach, Markt Erlbach, Neuhof a. d. Zenn, Obernzenn, Trautskirchen und Wilhelmsdorf bei der Umsetzung der Projekte, die darauf ausgerichtet sind, die Region zu stärken und strukturelle Schwächen auszugleichen.
Das ALE lud auch jetzt 18 Vertreter der Mitgliedsgemeinden – die Bürgermeister, ihre Stellvertreter und Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaften – zu einer zweitätigen Klausurtagung in den Konventbau der Schule der Dorf- und Flurentwicklung im oberfränkischen Lichtenfels ein. Die Erfolgsbilanz bewertete Emskirchens Bürgermeister Harald Kempe, in der Nachfolge von Helmut Weiß seit 2014 Sprecher der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn, als „uneingeschränkt positiv“. Für seine Stellvertreterin Dr. Birgit Kreß (Markt Erlbach) war der Rückblick im Sinn einer Standortbestimmung wichtig, um konkrete Projekte für die nächsten Jahre planen und angehen zu können. „Keine neuen Konzepte, sondern konkrete Projekte“, war ihre Devise.
„Jede Gemeinde soll von der Zusammenarbeit in der Kommunalen Allianz profitieren“, ist eines der im ILEK formulierten Ziele. Nach einhelliger Auffassung wurde es im Wesentlichen erreicht, insbesondere auch für einen einfacheren Zugang zu Fördermitteln. Nach Einschätzung von Bürgermeister Friedrich Pickel wäre es ohne die interkommunale Zusammenarbeit nicht gelungen, die Ortsdurchfahrt in Trautskirchen mit einem Aufwand von 750.000 Euro neu zu gestalten. Den Umbau des Bahnhofs in Hagenbüchach nannte Bürgermeister David Schneider als ein gefördertes Beispiel. Bürgermeister Bruno Thürauf erinnerte an die vorbereitende städtebauliche Untersuchung in Neuhof a. d. Zenn, die als Projekt im ILEK angelegt ist. Wilhelmsdorf, bisher ohne eigenes Projekt, hat in der Bewertung von Bürgermeister Werner Friedrich indirekt von der Kommunalen Allianz durchaus profitiert. Bürgermeister Markus Heindel führte mehrere kleiner Maßnahmen in Obernzenn an, Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß das Rangau-Museum, das Bürgerhaus und andere Projekte in Markt Erlbach, die im ILEK verankert sind und dadurch den Zugang zu Förderprogrammen erhielten. Hinter vielen Vorhaben in Emskirchen steht die Kommunale Allianz, wie Harald Kempe nachdrücklich betonte und außerdem auf den begonnenen Ausbau des landwirtschaftlichen Kernwegenetzes hinwies – ein wichtiges, mehrjähriges und mit beträchtlichen Fördersummen ausgestattetes Projekt für alle Mitgliedskommunen. Hagenbüchachs zweiter Bürgermeister Michael Dibowski plädierte intensiv für eine öffentlichkeitswirksame Darstellung der erzielten Erfolge.
In Arbeitsgruppen stellten die Klausurteilnehmer den umfangreichen ILEK-Projektkatalog der sechs Handlungsfelder Arbeit, Wohnen, Energie, Land- und Forstwirtschaft, Freizeit und Tourismus sowie Orts- und Landschaftsbild auf den Prüfstand. Im Sinn einer „Evaluierung“ wurde für jedes damals angedachte und vorgeschlagene Projekt festgelegt, ob es bereits realisiert wurde oder nicht weiter verfolgt, mit Priorität umgesetzt oder modifiziert fortgeschrieben werden soll. Es galt, Schwerpunkte zu setzen, und nach den Kriterien von Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit zu entscheiden. Oberste Prioritiät hat weiterhin die Innenentwicklung der Orte mit dem Ziel der Revitalisierung, der Nutzung von Freiflächen und der Verhinderung bzw. Beseitigung von Leerstand. Zurückgestellt wurde z. B. die bisherige Planung eines Allianz-Rad- und Wanderwegs vor dem Hintergrund der Aktivitäten des Landkreises zur Erstellung eines Radewegekonzepts. Die Durchgängigkeit der Aurach für den ökologischen Ausgleich herzustellen, steht hingegen neu auf der Agenda der kurzfristig anzugehenden Projekte – ebenso die aktuelle Herausforderung der Integration von Asylanten. Hatte das ILEK noch die interkommunale Zusammenarbeit bei den Bauhöfen im Blick, so wird jetzt das Ziel der Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung mit einem modifizierten Ansatz weiter verfolgt und die gemeinsame Beschaffung systematisch erprobt. Das weite, durch mehrere ILEK-Projekte abgedeckte Handlungsfeld „Energie“ wird auf die mittlerweile stark veränderten Anforderungen angepasst und durch konkrete Maßnahmen umgesetzt, kurzfristig durch Vorhaben zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden. Einen weiteren Schwerpunkt soll der Öffentliche Personennahverkehr bilden, den die Kommunale Allianz mit der Planung des Transitknotens Bus/Bahn in Emskirchen bereits im Fokus hat.
„Einfacherer Zugang zu Förderprogrammen“ bleibt ein fortlaufendes gemeinsames Anliegen. Das neu aufgelegt „Kommunalinvestitionsprogramm“ soll deshalb in der Kommunalen Allianz Aurch-Zenn gemeinsam beraten und mit geeigneten Projektvorschlägen angegangen werden.
Völlig unstrittig waren die „Formen und Regeln der Zusammenarbeit“, den die Moderatoren Wolfgang Zilker und Wolfgang Neukirchen vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf die Tagesordnung gesetzt hatten. „Klappt bestens, kein Änderungsbedarf!“, befand Wolfgang Gartzke, der im ALE für Aurach-Zenn zuständige Baudirektor.
18 Vertreter aus den sieben Gemeinden der Kommunalen Allianz Aurach-Zenn berieten zwei Tage über ihre neuen Projekte auf einer Klausurtagung im Konventbau der Schule der Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim bei Lichtenfels.
Aktueller Stand Breitbandversorgung in der Gemeinde Wilhelmsdorf zum 6. Oktober 2015
Aktueller Stand Breitbandversorgung in der Gemeinde Wilhelmsdorf zum 6. Oktober 2015
siehe auch unsere Internetseite „Schnelles Internet“
Bereits im Jahr 2009 wurde in Wilhelmsdorf ein Verfahren zum Aufbau von Hochgeschwindig-keitsnetzen durchgeführt.
Ziel und förderfähig war: Mindestversorgung für Privathaushalte mindestens 1 MBit/s
Download und 128 kbit/s Upload.
Für Gewerbe eine Datenrate von 3 – 16 MBit/s im Download.
Es wurde Glasfaserkabel von der Schneemühle her in den Ort geführt. Bis zur den Schaltgehäusen in der Martin-Luther-Straße, der Erlanger und zum Gewerbegebiet. Die entsprechenden DSLAM’s wurden errichtet.
Diese Maßnahme wurde im April 2011 abgeschlossen.
Im Nachgang zu dieser Maßnahme konnte im August 2012 die Telekom ein Verfahren für die (kostenneutrale) Nachrüstung der VDSL-Technik in Wilhelmsdorf anbieten. Hierzu waren für jeden Standort des Verteilers mindestens 15 potentielle Kunden erforderlich.
Die Kunden konnten sich im Rathaus registrieren lassen. Die Liste wurde im April 2013 der Telekom übergeben. So konnte diese technische Nachrüstung realisiert werden.
Seit 10. Juli 2014 gilt die neue Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload- Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sog. „weiße NGA-Flecken“).
Durch diese maßgebliche Änderung der Förderkriterien konnte die Gemeinde Wilhelmsdorf die Versorgung des Gemeindegebietes optimieren.
Verfahren 1 – Breitband – Schnelles Internet in Wilhelmsdorf:
Mitte und Ost (Bergstraße – Baugebiet Eichenweg II)
Da sich die Förderkriterien maßgeblich geändert haben, wurde im Februar 2014 ein weiteres Verfahren gestartet – „Wilhelmsdorf Mitte und Ost“ für die Versorgung der Bergstraße, der alten Blumenstraße, einem Teil der Rosenstraße und dem Gebiet Eichenweg und Buchenweg.
Die neuen Förderkriterien waren bis zu 50 Mbit/s im Download und mindestens 30 MBit/s .
Voraussetzung war, die Bürger mussten Fragebogen ausfüllen und bei der Gemeinde abgeben.
Auch in diesem Verfahren hat sich nur ein Netzbetreiber gemeldet.
Den Zuwendungsbescheid bekam die Gemeinde am 24.10.14 mit einer Förderzusage von 80 %
Der Kooperationsvertrag wurde am 25.11.14 unterschrieben.
Es wurden jeweils ein neues DSLAM Eichenweg/Buchenweg und bei der Kirche errichtet. Das Glasfaserkabel wurdevom DSLAM aus der Martin-Luther-Straße zu den neuen Gehäusen geführt.
Die Erschließung dieser Maßnahme, Verfahren 1, ist jetzt durchgeführt.
Verfahren 2 – Breitband – Schnelles Internet in Wilhelmsdorf:
Erschließungsgebiet Wilhelmsdorf West und Ost und Ortsteile.
Obere Mozartstraße, neues Baugebiet Mozartstraße, Ahornweg und Buchenweg – sowie Ende der Flurstraße und Ende des Föhrenwegs und die Ortsteile Ebersbach und Oberalbach.
Ziel des Verfahrens ist, den oberen Bereich der Mozartstraße und den oberen Bereich der Flurstraße mit dem Buchenweg und dem Ahornweg sowie die Ortsteile Ebersbach und Oberalbach mit mindestens 30 Mbit/s zu versorgen.
Den Zuwendungsbescheid hierfür bekam die Gemeinde am 24. Juli 2015 mit einer Förderzusage von 80 %.
Die Telekom bekam den Auftrag und wird mit den Arbeiten bis spätestens Juli 2016 fertig sein.
Ein weiteres, noch laufendes Verfahren, wurde im August 2015 gestartet
Verfahren 3 Breitband Schnelles Internet in Wilhelmsdorf
Erschließungsgebiet Restort
Teile der Blumenstraße, Wiesenstraße, Ebersbacher Straße und Martin-Luther-Straße
Da noch einige Gebiete im Ort weniger als 30 Mbit/s Versorgung aufweisen, konnte auch für diese Teile ein Verfahren gestartet werden.
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich, die von Bürgerinnen und Bürgern z. B. bei einem Wohnungswechsel zu beachten sind.
Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können hier abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zur Abholung bereit.
Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz
Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich, die von Bürgerinnen und Bürgern z. B. bei einem Wohnungswechsel zu beachten sind.
Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.
Wohnungsgeberbestätigung:
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle.
Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person.
Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können hier abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der VGem Hagenbüchach-Wilhelmsdorf zur Abholung bereit.
Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.
Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)
Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.
Aus dem Gemeinderat September 2015
Im Hinblick auf die notwendige Sanierung der zum Teil 60 Jahre alten Wasserleitungen hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen die entstehenden Kosten über eine Gebührenerhöhung zu finanzieren und damit auf Anwohnerbeiträge zu verzichten. Bürgermeister Werner Friedrich war sich mit den Gemeinderäten einig: „Das ist insgesamt gerechter und vermeidet doch relativ hohe Einmalzahlungen der Anlieger“. Die damit zusammenhängenden Beschlüsse wie Aufnahme in den Nachtragshaushalt und Erlass einer entsprechenden Satzung fanden dann ebenfalls Zustimmung im Gremium.
Bereits früher hatte der Gemeinderat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst, welcher jetzt konkretisiert wurde. Nachdem der Wasserpreis über viele Jahre hinweg stabil gewesen sei, erhöht sich dieser ab 1. Oktober um 25 Cent auf dann 2,12 Euro pro Kubikmeter. „Diese moderate Erhöhung ist auf der Grundlage eines bereits vereinbarten festen und niedrigen Zinssatzes auf die Dauer von dreißig Jahren kalkuliert“, so Friedrich. Insgesamt rechnet die Gemeinde mit einem Ausgabenvolumen von 500.000 Euro in den nächsten beiden Jahren, womit dann etwa die Hälfte aller Alt-Leitungen erneuert wäre.
Zustimmung fand auch das eingeleitete Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Mozartstraße bis hin zur Bergstraße, welcher in zwei Abschnitten erfolgen soll und mit Geldern aus der Städtebauförderung unterstützt wird.
Bürgermeister Friedrich berichtete dem Ratsgremium über die stattgefundene Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des Straßen- und Gehwegbereiches in der Bergstraße und angrenzenden Straßen. Demnach hätten sich nahezu alle unmittelbar beteiligten Bürgerinnen und Bürger im proppenvollen Sitzungssaal eingefunden. Für Werner Friedrich ist „die Neugestaltung des Verkehrsraumes in der Bergstraße aufgrund der engen räumlichen Verhältnisse sehr anspruchsvoll“. Zu einem erfolgreichen Abschluss sei aber „die Kompromissbereitschaft der direkt betroffenen Anlieger notwendig“.
Die dramatisch steigende Ankunft von Kriegsflüchtlingen und Migranten werde nach Ansicht des Gemeindeoberhauptes „alle in Deutschland noch gewaltig fordern“. Auch wenn die Gemeinde aufgrund fehlender Mobilitätsbedingungen für die Aufnahme von Flüchtlingen ungeeignet sei, wurden die Bürgerinnen und Bürger bereits öffentlich dazu aufgefordert, geeigneten Wohnraum zu melden.
Zu Beginn der Sitzung hatte Bürgermeister Werner Friedrich zu Ehren des plötzlich verstorbenen Friedrich Schönleben eine Gedenkminute eingelegt. Dabei würdigte er dessen Leistungen als Siebener über viele Jahrzehnte hinweg und sein Engagement in und für die Gemeinde.
Zugtaufe in Hagenbüchach
Am Samstag, 19. September 2015 feiert Hagenbüchach Zugtaufe eines Regionalzuges auf den Namen Hagenbüchach
sowie
Fahnenweihe der FFW Hagenbüchach und 120-Jahre FFW-Hagenbüchach
Ein Regionalzug wird auf Gleis 1 in Neustadt a. d. Aisch um 18.00 Uhr durch Staatsminister Joahim Herrmann auf den Namen „Hagenbüchach“ getauft.
Der Zug Hagenbüchach trifft um 18.54 Uhr am Bahnhof in Hagenbüchach ein.
Eine Blaskapelle empfängt den Zug zur Einfahrt in SEINEM HEIMATBAHNHOF.
Im Anschluss kann das schon fast renovierte Bahnhofsgebäude mit Cafe besichtigt werden.
Die Feierlichkeiten zur 120-Jahrfeier der FFW Hagenbüchach mit Weihe der neuen Fahne setzen sich um 19.30 Uhr am Bauhof, Teichweg, fort.
Festredner ist der Bayer. Innenminister Joachim Herrmann.
Es spielen die Feuerwehrkapelle Dürrnbuch und DJ Robin & Siggi.
Für das leibliche Wohl ist natürlich bestens gesorgt.
Herzliche Einladung zu beiden Veranstaltungen!


